Mitglied werden

Haben Sie unter unseren Wohnungsangeboten die richtige Wohnung für sich gefunden, dann sprechen Sie bitte persönlich in unserer Geschäftsstelle vor. Sie erhalten dann die Satzung und einen Aufnahmeantrag für die Genossenschaft.

Denn Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist der Erwerb der Mitgliedschaft.

Um Mitglied zu werden, sind eine schriftliche, unbedingte Beitrittserklärung und die Übernahme von Geschäftsanteilen erforderlich. Ein Geschäftsanteil beträgt 75,00 EUR. Der Erwerb der Mitgliedschaft beinhaltet ein Eintrittsgeld in Höhe von 50,00 EUR und 12 Pflichtanteile in Höhe von 900,00 EUR.

Haben Sie sich entschlossen, in unserer Genossenschaft eine Wohnung anzumieten, sind weitere Anteile entsprechend Ihrer Wohnungsgröße zu zeichnen. Sie betragen inklusive der Pflichtanteile für eine:

1-Raumwohnung mit Dusche oder Bad

17 Anteile (1.275,00 EUR)

2-Raumwohnung

20 Anteile (1.500,00 EUR)

3-Raumwohnung

23 Anteile (1.725,00 EUR)

4-Raumwohnung und größer

27 Anteile (2.100,00 EUR)

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Ratenzahlung möglich.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist gemäß Genossenschaftsgesetz nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Nach Aufstellung der Bilanz für das Geschäftsjahr und Beschluss der Vertreterversammlung erhalten Sie Ihre Geschäftsanteile ausgezahlt.

Die Vermietung der Wohnungen erfolgt selbstverständlich ohne Kaution.