Tipps und Hinweise

Tipps zum Energiesparen

Der nächste Winter steht vor der Tür und die Ideen zum Einsparen von Energie nehmen derweil abstruse Gestalt an. Hier finden Sie sinnvolle Tipps zum Energieeinsparen, die praktisch umzusetzen sind und Frust für den Mieter wie auch für den Vermieter vermeiden.

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Winterzeit - Schimmelzeit?

Über dieses Thema sind Bücher geschrieben, Fachzeitschriften gefüllt, unzählige Gespräche mit den Betroffenen geführt worden und doch: Immer wieder ist dieses Thema aktuell.

„Ich habe Schimmel in der Wohnung!“ Unsere technischen Mitarbeiter können mit einem Blick aus dem Fenster und auf das Thermometer fast taggenau sagen, wann uns die ersten Meldungen erreichen. Vor Ort zeigt sich dann fast immer das gleiche Bild: Außenwände, Fensterlaibungen und Stürze sind bevorzugte Stellen für Schimmel und die Bewohner wehren ab. Sie sind der Meinung, nichts falsch gemacht zu haben. Trotzdem entsteht das Schimmelproblem fast zu 100 % durch falsches Wohnverhalten.

Bitte temperieren Sie alle Räume, auch das Schlafzimmer. Drehen Sie Ihre Heizkörper nicht ständig auf und zu. Es ist eindeutig erwiesen, dass Mieter, die den ganzen Tag über gleichmäßig ihre Wohnung beheizen, weniger Heizkosten in ihrer Abrechnung haben, als Mieter, die ständig ihre Heizkörper bei Abwesenheit zudrehen und bei Anwesenheit um so mehr aufdrehen. 

Häufig ist es üblich, im Schlafzimmer gar nicht zu heizen. Kurz vor dem Schlafengehen wird kurz die Zimmertür geöffnet, um wenigstens einen warmen Hauch in das Zimmer zu lassen. Warme Luft kann mehr Wasser speichern als kalte Luft. Als Folge kondensiert der Wasserdampf aus der warmen Luft aber auf der kalten Wand, die Wand wird nass und Schimmel kann wachsen.

Deshalb ist neben dem Heizen das richtige Lüften von entscheidender Bedeutung zur Vermeidung von Schimmel. Durch das Lüften der Räume soll die warme, mit Wasserdampf gesättigte Luft abziehen, bevor sie überhaupt Schaden anrichten kann. Das erfolgt am effektivsten durch eine Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern von ca. 10 Minuten, die 2 – 3 mal am Tag wiederholt werden sollte. Dabei erfolgt der Luftaustausch schnell und die Möbel und Wände kühlen nicht aus.

Dauerlüftung mit gekipptem Fenster während der Heizperiode ist uneffektiv, vergeudet Heizkosten und kühlt die Laibungen und Stürze so aus, dass Wasser kondensieren und sich Schimmel bilden kann. Auch wer Härte zeigen will und in seinem ungeheizten Bad duscht oder badet, provoziert Schimmelbildung, weil sich der Wasserdampf sofort auf den kalten Wänden niederschlägt. Dann reicht auch das kurze Lüften nicht mehr aus.

In letzter Zeit ist das Schimmelproblem erstmals auch in Copitz-West aufgetreten, und zwar dort, wo die alte Einrohr- durch eine Zweirohrheizung ersetzt wurde. Auch hier müssen Sie Ihr Wohnverhalten ändern, denn die „Grunderwärmung“ durch die Rohre entfällt.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise.

Es geht nicht allein darum, Kosten zu sparen oder Materialien zu schonen – es geht auch um Ihre Gesundheit, denn Schimmelpilze können Allergien und Erkrankungen der Atemwege verursachen.

Fluchtweg Treppenhaus

Das Treppenhaus ist der erste Rettungsweg und von Gegenständen freizuhalten. Besonders Schuhschränke können im Rettungsfall den Fluchtweg behindern oder Rettungssanitätern im Einsatz den Weg versperren. Auch stellen Schuhschränke und andere Möbel ein Brandlast da. Eine entsprechende Regelung findet sich auch in der Hausordnung. Alle Bewohner sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme angehalten. Dazu gehört auch die Einhaltung der Ordnung in den Treppenhäusern.

Hausordnung

Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Genossenschaftsmitgliedern und Mietern zum Verhalten von Mitbewohnern im Haus oder im Wohngebiet.

Zum einen wird die Hausordnung missachtet, zum anderen handelt es sich um Sachen, die eigentlich für jeden Bürger selbstverständlich sein müssten. Die aktuelle Hausordnung der Genossenschaft trägt das Datum 29.07.1999.

  • Bitte beachten Sie, dass das Ausschütteln von Decken, Badematten oder Bettzeug vom Balkon nicht gestattet ist.
  • Lüften: Bitte vergessen Sie auch im Winter das Lüften nicht. Am effektivsten ist eine Stoßlüftung von 10 Minuten, mehrmals am Tag in Abhängigkeit von der Anwesenheit. Das gilt auch für das Treppenhaus. Bitte lassen Sie in der kalten Jahreszeit Keller-, Treppenhaus- und Bodenfenster nicht ständig offen stehen.
  • Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden.
  • Hunde sind von Spielplätzen fernzuhalten. Das Halten von Katzen und Hunden ist in der Genossenschaft prinzipiell nicht verboten. Allerdings ist es erforderlich, Haustiere anzumelden und sich beim Vermieter eine Genehmigung einzuholen. Viele Wohnungsnutzer haben das bisher unterlassen.
  • Eine Reihe von Mitgliedern besitzt einen Kleingarten. Die Gartenabfälle gehören nicht in unsere Hausmülltonnen, sie sind zu kompostieren oder anderweitig zu entsorgen.
  • Bitte zerkleinern Sie Kartons, bevor Sie diese in die Papiercontainer entsorgen.

Hausreinigung

Die Hausreinigung wird im allen Häusern unserer Genossenschaft durch Reinigungsfirmen ausgeführt. Sie können dazu beitragen, dass die Mitarbeiter der Reinigungsunternehmen ihren Reinigungsauftrag zur Zufriedenheit aller erledigen können, in dem Sie zu den Reinigungsterminen die Fußabstreicher hochstellen oder in die Wohnung nehmen und keine Möbel und Gegenstände (z. B. Pflanzen) in das Treppenhaus stellen.

Haustüren

Wie bereits im Jahr 2001 mitgeteilt, ist es aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, die vorderen Haustüren abzuschließen, da das Treppenhaus gemäß Bauordnung der erste Rettungsweg ist. Jeder Bewohner muss das Haus im Notfall ungehindert verlassen können. Alle Haustüren sind mit Türöffnern ausgestattet, so dass ungebetene Gäste nicht ins Haus können.

Bitte denken Sie auch wieder mal daran, den FI - Schutzschalter zu betätigen

Das ist zur Gewährleistung der Sicherheit elektrischer Anlagen erforderlich.

In jeder Wohnung befindet sich im Sicherungskasten mindestens ein Fehlerstrom-Schutzschalter, der die Stromkreise im Feuchtbereich/Außenbereich absichert. Die Lage des Schalters ist aus der Beschriftung der Stromkreise ersichtlich.

Bitte betätigen Sie den Prüftaster möglichst monatlich (laut Herstellerangabe), dabei muss der Kipphebel auslösen. Zur Wiederinbetriebnahme wird der Hebel gespannt. Bei der Betätigung brauchen Sie keine Bedenken zu haben, alle spannungsführenden Teile sind gegen Berührung gesichert.

Brandschutz

Von einigen Mietern werden die geltenden Brandschutzbestimmungen leichtsinnig verletzt. Das Lagern von Kraftstoffen im Keller ist grob fahrlässig! Die Hausordnung untersagt das Lagern und den Umgang mit feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen in Keller- und Bodenräumen (II. Sicherheit, Pkt. 3). Gemäß Brandschutzverordnung (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten) ist die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten nur in geringem Maße zulässig. 5 Liter in zerbrechlichen Gefäßen oder 20 Liter in unzerbrechlichen Gefäßen sind für den gesamten Kellerraum – nicht pro Kellerbox – erlaubt. Der gesamte Kellerraum umfasst alle Keller eines Hauseinganges. Mit Farben, Lacken, Verdünner u. ä. sind die erlaubten Mengen bereits erreicht.

Sorgen Sie also umgehend für brandschutzgerechte Keller und damit für Sicherheit im Haus!

Denken Sie bitte auch daran, dass im Brandfall Regressforderungen des Gebäudeversicherers nicht auszuschließen sind.

Grillen auf dem Balkon

Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen auf Balkonen, Loggien und auf unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen ist nicht gestattet. Das heißt nicht, das das Problem mit einem Elektrogrill gelöst werden kann. Auch hier gilt für das Zusammenleben genau wie in der Straßenverkehrsordnung: Vorsicht und gegenseitige Rücksicht stehen an erster Stelle. Jeder Bewohner sollte sich so verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Also sprechen Sie vorher mit Ihren Nachbarn.

Kleinreparaturen

Bitte wenden Sie sich auch bei Kleinreparaturen, die Sie selbst ausführen wollen, an die Geschäftsstelle. Denn dafür sind diverse Ersatzteile, wie Brauseschlauch oder Brausekopf, Schließzylinder für Wohnungseingangstüren oder Ersatzglühlampen für Treppenhaus und Kellergänge vorhanden.

Havarien

Was sind Havarien?

  • Platzen von Heizkörpern, Heizungsrohren, Wasserleitungsrohren und Abwasserrohren
  • Verstopfungen der Abwasserfallstränge,
  • Intensiver Gasgeruch

Keine Havarien sind z.B.:

  • tropfende Mischbatterien, Wasserhähne oder Abflussgarnituren
  • tropfende Absperrventile an Wasserleitungen, Toilettenspülung
  • tropfende Absperrarmaturen an Heizkörpern

Diese Mängel, oftmals schon Tage vorher bemerkt, melden Sie bitte in unserer Geschäftsstelle. Werden Mängel als Havarie gemeldet, die auch mittels normalem Reparaturauftrag hätten erledigt werden können, erhalten Sie die Rechnung über den Havarieeinsatz.

Abflussrohrverstopfungen innerhalb der Wohnung (WC, Badewanne, Waschtisch und Spüle) beseitigen Sie bitte selbst.

Sperrmüll

Bringen Sie Ihren Sperrmüll erst dann nach draußen, wenn Sie eine Sperrmüllkarte abgeschickt und eine Rückantwort mit einem Abholtermin erhalten haben. Erst am Abend vor der Abholung ist das Ablagern des Sperrmülls vor dem Haus erlaubt.

Was gehört in die Wertstoffbehälter?

Gelbe Tonne / Gelbe Säcke
alle Verpackungen aus Plastik, Aluminium und Weißblech und Verbundpackungen, z.B. Folien, Joghurtbecher, Milch- und Saftkartons, Konservendosen

Blaue Tonne
alle Verpackungen aus Papier/Pappe und Karton, z.B. Faltschachteln, Pappkartons, Zeitungen und Zeitschriften

Glascontainer
jeweils für grünes, braunes und weißes Behälterglas. Wenn Sie andersfarbiges Glas entsorgen wollen, dann benutzen Sie bitte die grünen Glasbehälter.